Informationen

Wer darf wann Feuerwerk erwerben und zünden ?

Feuerwerk das ganze Jahr,
für z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Firmen-, Vereinsfeiern usw.

Feuerwerksartikel der Kategorie F1 dürfen das ganze Jahr an Personen ab 12 Jahren abgegeben und von diesen verwendet werden.

Der Erwerb pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2 ist in Deutschland für Personen ab 18 Jahren erlaubt, das nur an den letzten drei Werktagen des Jahres, in der Regel vom 29. bis 31. Dezember. Fällt der 29. Dezember auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember gestattet.

Wer ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb von Silvester/ Neujahr veranstalten möchte, muss dafür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde beantragen, die nur für besondere Anlässe und bei Vorweisen eines geeigneten Abbrennplatzes mit Erlaubnis der Gründstückseigentümer erteilt wird. Mit dieser Ausnahmegenehmigung kann man das Feuerwerk erwerben. Es gibt aber auch Städte / Gemeinden, die eine solche Genehmigung nicht ausstellen, in diesem Falle bleibt dann nur noch der Pyrotechniker.


Wissenswertes für ein Feuerwerk !

Um ein Feuerwerk zu veranstalten, benötigt man als erstes einen geeigneten Abbrennplatz. Die Erlaubnis des Grundstückseigentümers und ausreichenden Abstand zum Publikum (mindestens 25m).
In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Seniorenheimen usw. gelten besondere Vorschriften und es kann sein, dass dort kein Feuerwerk gezündet werden darf.

Die Kosten für ein selbst organisiertes Feuerwerk mit Sondergenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz fangen ca. bei 100,- Euro für ein 1 bis 2 Minuten Feuerwerk an, zzgl. der Kosten für Genehmigung und evtl. einer Versicherung.

Von uns veranstaltete Feuerwerke mit einer Dauer von 5 bis 8 Minuten fangen bei 899,- Euro an. Je nach Wünschen können die Preise dementsprechend steigen.
Im Preis enthalten sind: Planung nach Ihren Wünschen, Anträge, Helfer sowie Auf- / Abbau und die Grobreinigung des Abbrennplatzes. Da je nach Stadt / Gemeinde unterschiedliche Gebühren von 0,- Euro bis 150,- Euro für eine Abbrennerlaubnis veranschlagt werden, stellen wir diese gesondert in Rechnung.

Da ein Feuerwerk bei der Behörde angezeigt werden muss, benötigen wir zwecks Besichtigung, Planungen und den Formalitäten einen gewissen Vorlauf, dieser sollte bei mindestens 4 Wochen liegen. Je früher desto besser, also warten Sie nicht zu lange mit der Überlegung, ob Sie ein Feuerwerk wünschen.
In der Hochzeitssaison sind viele Pyrotechniker schnell ausgebucht, sollten wir an Ihrem Wunschtermin schon ausgebucht sein, vermitteln wir Ihnen gerne kostenfrei eine unsere Partnerfirmen im Umkreis von 50 km zu Haan.

Bis wann Feuerwerk gezündet werden kann, ist im Gesetz geregelt. So muss es in der Winterzeit bis 22:00 Uhr, in der Sommerzeit bis 22:30 Uhr und in den Monaten Mai, Juni und Juli bis spätestens um 23:00 Uhr beendet sein. Jede Stadt / Gemeinde kann aber auch andere Uhrzeiten in Ihrer Satzung stehen haben. Bei öffentlichem Interesse oder leisem Feuerwerk werden teilweise Ausnahmen gemacht. Die maximale Dauer ist auf 30 Minuten begrenzt. Generell sollte ein Feuerwerk erst nach Anbruch der Dunkelheit abgebrannt werden, weil erst dann die Effekte richtig zur Geltung kommen.

Die Länge eines Feuerwerks sollte nicht viel länger als 10 Minuten betragen. Je nach Preisklasse gibt es die Möglichkeit ein Feuerwerk in die Länge zu ziehen, was wir nicht empfehlen, da es langweilig wirken kann.

Neben dem Höhenfeuerwerk gibt es auf beengtem Raum die Möglichkeit eines Bodenfeuerwerks.
Feuerschalen oder Lichtbilder wie z.B. Zahlen, Buchstaben oder Herzen sind selbstverständlich auch möglich. Je nach Wunsch kann man das Feuerwerk mit Musik begleiten oder die Effekte auf die Musik abstimmen.
Auf unserem Youtube-Kanal haben Sie die Möglichkeit sich diverse Videos von Veranstaltungen anzuschauen, gerne beraten wir Sie auch bei uns im Ladenlokal.

Ein Feuerwerk kann auch bei Regen, Hagel oder Schneefall gezündet werden. Bei Gewitter, Sturm oder einer hohen Waldbrandstufe geht dies leider nicht und kann noch am geplanten Tag zur einer Absage unsererseits oder der Behörde führen.


Wichtige Dokumente:

Gesetzliche-Bestimmung.pdf
Behörden-Ämter.pdf
Antrag-Ausnahmegenehmigung.pdf
AGBs Pyrotechnik Haan.pdf